Schriftzug Hollhaus

Corona Maßnahmen bei uns im Hollhaus 

In dieser anspruchsvollen Zeit haben wir uns ein Hygienekonzept zu eurem Schutz bereit gelegt. Durch diese Maßnahmen und das gemeinschaftliche halten an diese, garantieren wir euch einen ruhigen und unbeschwerten Urlaub bei uns am Hollhaus.

Im Restaurant

 

  • Tischplatzierung bei Al a Card 
  • Großzügige Terrasse 
  • Tisch Desinfektion vor Benutzung 
  • Abtrennungen oder physische Barrieren, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann
  • Möglichkeit bei Ankunft und Abreise der Handdesinfektion
  • Auf den Toiletten wurden neue Hygene Handtrockner installiert
  • Unser Personal ist geimpft
  • Bargeldlose Zahlung möglich
  • Regelmäßiges Lüften der Gasträume und Lüftung durchgehend in Betrieb 
  • Speisekarten werden desinfiziert

Als Hausgast

  • Sperrstunde ab 23:00 Uhr in der Bar 
  • Mitarbeiter sind geimpft
  • Die Duschen sind geschlossene einzel Räume welche vor Benutzung desinfiziert werden können
  • Desinfektionsmöglichkeiten sind im ganzen Haus verteilt
  • Wir reinigen und desinfizieren alle Bereiche regelmäßig am Tag
  • Bargeldloses Buchen auf euer Zimmer und nach der Woche kann bargeldlos bezahlt werden
  • Spuckschütze am Buffet wurden installiert 
  • Tische werden je Zimmer/Buchung belegt
  • Unser Personal befolgt alle Sicherheitsrichtlinien der örtlichen Behörden
  • Keine Menagen und Zuckerstreuer am Tisch (wenn vorhanden, dann wurden sie vorher desinfiziert)
  • Abstände werden mit Nachdruck eingehalten 

 

Es gibt im Haus die möglichkeit sich Gratis einen Antigen Selbsttest zu holen 

 

Stand 14.12.2021

 

 

 FFP2

2G

Geimpft/ Genesen

Sonstige Regeln 
Zugangs-/Anstehbereich und Benutzung von Gondeln und LiftenJAJA 
Ticketkassen/ Skiverlei/ SkidepotJANEIN 
Hütten und Restaurants JAJA 
  • Tischplatzierung
  • Registrierungssystem
  • öffnet 17.12., voirher TAke Away
 
HotellerieJAJA 
  • öffnet am 17.12
 
WC AnlagenJANEIN 
Öffentliche Busse / BushaltestellenJANEIN 
LanglaufloipeNEINJA 
    

 

 

 

Welche Regeln gelten für Kinder 

 

Für nicht in Österreich schulpflichtige Kinder gilt: Wenn sie während einer Kalenderwoche durchgehend negative Tests (von denen zumindest 2 Tests PCR-Tests sind) nachweise können, dann ersetzt das einen 2G-Nachweis. Es darf somit kein Tag ohne negatives Testergebnis vorhanden sein.

Maskenpflicht

  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht
  • Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt ein eng anliegender Mund-Nasenschutz
  • Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt eine FFP2-Maskenpflicht

Covid-Nachweispflicht

  • Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besteht keine Covid-Nachweispflicht
  • Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist ein 2G-Nachweis erforderlich: geimpft oder genesen.
  • Ein Corona-Testpass (Ninja Pass – ausgestellt an den Österreichischen Schulen) ersetzt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren (bis zur vollendeten 9. Schulstufe) den 2G-Nachweis in der ganzen Woche – also auch Freitag, Samstag und Sonntag. Voraussetzung: Die vorgesehenen Testintervalle müssen eingehalten werden. In den Ferien (schulfreie Zeit) können Kinder und Jugendliche, für die auch der österreichische Ninja Pass gilt, den 2G-Nachweis durch einen gültigen negativen PCR-Test erbringen. Nach derzeitigem Wissensstand gilt der Ninja Pass auch während des Lockdowns. 

Schulpflichtig bedeutet in dem Sinne: Neun Schuljahre lang, startend mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

PCR Test gilt derzeit (14.12.2021) 72 h.

Was gilt derzeit als Covid Nachweis

 

Geimpft:

  • BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca: 9 Monate nach Erhalt der Zweit- bzw. Drittimpfung
  • Johnson/Johnson: gültig bis 02.01.2022, danach braucht es eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass
  • Genesen 1/1 Geimpft: 9 Monate nach Erhalt der Impfung
  • Alle nicht in Österreich zugelassenen Impfstoffe (z.B. Sputnik V): nicht gültig

Genesenen:

  • Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid: bis zu 6 Monate (180 Tage) nach Ende der Quarantäne gültig. Als Nachweis gilt ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion

Kinder:

  • Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist ein Covid-Nachweis erforderlich: geimpft oder genesen
  • Ein Corona-Testpass (Ninja Pass - ausgestellt an den Österreichischen Schulen) ersetzt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren (bis zur vollendeten 9. Schulstufe), den 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) in der ganzen Woche - also auch Freitag, Samstag und Sonntag. Voraussetzung: Die vorgesehenen Testintervalle müssen eingehalten werden.
  • In den Ferien (schulfreie Zeit) können Kinder und Jugendliche für die auch der österreichische Ninja Pass gilt, den 2G-Nachweis durch einen gültigen negativen PCR-Test erbringen.
  • Nach derzeitigem Wissensstand gilt der Ninja Pass auch während des Lockdowns

 

 

Aktuelle Maßnahmen vom Lift "Die Tauplitz"

 

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